Diese Angaben wurden vom Finanzamt im Messbescheid festgesetzt. Wenn diese nicht richtig sind, wenden Sie sich bitte an das Finanzamt.
Bei Eigentumswechsel:
Aufgrund des Kaufvertrags erstellt das Finanzamt automatisch einen neuen Messbescheid zum 01.01. des auf den Kauf folgenden Jahres. Bis zur Bearbeitung durch das Finanzamt bleiben Sie steuerpflichtig. Sobald der Messbescheid des Finanzamts vorliegt, erhalten Sie von uns einen „Aufhebungsbescheid“. Gezahlte Grundsteuer erstatten wir Ihnen dann von Amts wegen.
Zuständigkeit:
Finanzamt Tuttlingen
Postfach 180
78502 Tuttlingen
Telefonnummer 07461 98-0