Ein Widerspruch entbindet nicht von der Verpflichtung die Grundsteuer zu bezahlen. Soweit ein Widerspruch erfolgreich ist, wird der Grundsteuerbescheid geändert und die zu viel gezahlte Grundsteuer erstattet.
Zuständigkeit:
Stadt Mühlheim
Hauptstraße 16
78570 Mühlheim
Telefonnummer 07463 9940-0
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