Sofern sich die Bedenken ausschließlich gegen den Inhalt des Grundsteuerwertbescheids oder Grundsteuermessbescheids (z.B. Höhe des Grundsteuerwerts oder Steuermessbetrag) richten, ist ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid nicht notwendig und auch nicht sinnvoll.

Die Stadt Mühlheim ist bei Erlass des Grundsteuerbescheids an den Inhalt des Grundsteuermessbescheids bzw. Grundsteuerwertbescheids gebunden. Wenn die Stadt Mühlheim beispielsweise den festgesetzten Messbetrag in ihren Grundsteuerbescheid richtig übernommen hat, ist ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid in der Regel erfolglos und der Widerspruch wird von der Stadt Mühlheim kostenpflichtig zurückgewiesenen. Soweit der Einspruch beim Finanzamt gegen den Grundsteuermessbescheid erfolgreich ist, ist die Stadt Mühlheim verpflichtet, den daraus resultierenden Grundsteuerbescheid von Amts wegen entsprechend zu ändern. Eventuell zu viel gezahltes Geld erhalten Sie dann automatisch zurück. Ein separater Widerspruch ist hierfür weder notwendig noch zielführend.