Eine Neuregelung der Grundsteuer wurde erforderlich, weil das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass die bisherige Bewertung verfassungswidrig ist. Daher musste der Gesetzgeber ein neues Modell entwickeln. Da die Grundsteuerberechnung nicht mehr mit der bisherigen vergleichbar ist, unterscheidet sich in der Regel auch der Hebesatz.
Grundsätzlich setzt die Stadt Mühlheim die Grundsteuerreform aufkommensneutral um. Aufkommensneutral bedeutet, dass die Einnahmen der Stadt Mühlheim aus der Grundsteuer nach der Reform genauso hoch sein sollen wie zuvor. Letztlich wird es bei einem Teil der Grundsteuerpflichtigen zu einer Verringerung der Höhe der Grundsteuer kommen, bei einem Teil zu einer Erhöhung. Dies ist durch die vom Bundesverfassungsgericht verordnete Reform auch gewollt, da die bisherigen Maßstäbe auf veralteten Werten basieren und dadurch verfassungswidrig sind. Demzufolge wird es zu Belastungsverschiebungen kommen.
Grundlage für die Ermittlung der neuen Hebesätze der Stadt Mühlheim war die Summe der Grundsteuermessbeträge aller Grundstücke im Stadtgebiet. Die Stadt Mühlheim hat anhand der neuen Gesamtsumme errechnet, wie hoch der Hebesatz sein muss, um das bisherige Aufkommensniveau zu erreichen. Die Hebesätze ab 01.01.2025 wurden für die Grundsteuer A auf 360 v.H. und die Grundsteuer B auf 470 v.H. festgelegt.
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