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Grundsteuer

4 02, 2025

Mir gehört das Grundstück nicht/nicht mehr. Warum erhalte ich den Grundsteuerbescheid?

2025-02-04T10:38:41+01:0004.02.2025||

Diese Angaben wurden vom Finanzamt im Messbescheid festgesetzt. Wenn diese nicht richtig sind, wenden Sie sich bitte an das Finanzamt. Bei Eigentumswechsel: Aufgrund des Kaufvertrags erstellt das Finanzamt automatisch einen neuen Messbescheid zum 01.01. des auf den Kauf folgenden Jahres. Bis zur Bearbeitung durch das Finanzamt bleiben Sie steuerpflichtig. Sobald der Messbescheid des Finanzamts vorliegt, [...]

4 02, 2025

Warum habe ich den Grundsteuerbescheid erhalten und nicht meine Miteigentümer?

2025-02-04T10:39:23+01:0004.02.2025||

Wird der Steuergegenstand mehreren Personen zugerechnet, so sind diese Personen nach § 10 Abs. 2 Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) Gesamtschuldner. In diesem Fall kann die Kommune von allen Gesamtschuldnern den gesamten Betrag fordern (insgesamt nur einmal); sie kann den Bescheid daher entweder an alle, mehrere oder nur einen Eigentümer/-innen schicken. Wir haben Sie als einen der Gesamtschuldner ausgewählt. [...]

4 02, 2025

Die Grundstücksfläche ist falsch bzw. die Berechnung des Grundsteuermessbescheids ist falsch

2025-02-04T10:39:53+01:0004.02.2025||

Die Festsetzung der Fläche bzw. die sonstigen Festsetzungen im Grundsteuerwertbescheid bzw. Grundsteuermessbescheid (Grundlagenbescheide) erfolgt durch das zuständige Finanzamt. Die Stadt Mühlheim ist bis zu einer möglichen Änderung an den bestehenden o.g. Grundlagenbescheid gebunden. Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt. Zuständigkeit: Finanzamt Tuttlingen Postfach 180 78502 Tuttlingen Telefonnummer 07461 98-0

4 02, 2025

Wie lange gilt der Hebesatz?

2025-02-04T10:58:34+01:0004.02.2025||

Der Hebesatz gilt bis zu einer erneuten Beschlussfassung durch den Gemeinderat der Stadt Mühlheim; längstens jedoch bis zum Ende des aktuellen Hauptveranlagungszeitraums (31.12.2030). Zuständigkeit: Stadt Mühlheim Hauptstraße 16 78570 Mühlheim Telefonnummer 07463 9940-0 info@muehlheim-donau.de

4 02, 2025

Wann wurde der Hebesatz beschlossen?

2025-02-04T10:47:22+01:0004.02.2025||

Der Hebesatz wurde am 12.11.2024 vom Gemeinderat der Stadt Mühlheim beschlossen. Grundsteuer A ab 01.01.2025:                360 v.H. Grundsteuer B ab 01.01.2025:                470 v.H. Zuständigkeit: Stadt Mühlheim Hauptstraße 16 78570 Mühlheim Telefonnummer 07463 9940-0 info@muehlheim-donau.de

4 02, 2025

Was heißt „aufkommensneutraler Hebesatz“/ Aufkommensneutralität?

2025-02-04T10:59:16+01:0004.02.2025||

Aufkommensneutral heißt, dass es durch die Grundsteuerreform im Wesentlichen im Jahr 2025 nicht zu einer Erhöhung des Grundsteueraufkommens bei der Stadt Mühlheim gegenüber dem Jahr 2024 kommt. Der aufkommensneutrale Hebesatz ist der Hebesatz, bei dem dieses Ziel voraussichtlich erreicht wird. Auch bei angestrebter Aufkommensneutralität wird es teilweise zu deutlichen „Belastungsverschiebungen“ im Vergleich zu der bisherigen [...]

4 02, 2025

Warum ändert sich der Hebesatz im Vergleich zu bisher?

2025-02-04T10:48:41+01:0004.02.2025||

Eine Neuregelung der Grundsteuer wurde erforderlich, weil das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass die bisherige Bewertung verfassungswidrig ist. Daher musste der Gesetzgeber ein neues Modell entwickeln. Da die Grundsteuerberechnung nicht mehr mit der bisherigen vergleichbar ist, unterscheidet sich in der Regel auch der Hebesatz. Grundsätzlich setzt die Stadt Mühlheim die Grundsteuerreform aufkommensneutral um. Aufkommensneutral bedeutet, dass [...]

4 02, 2025

Mein Steuermessbetrag ist höher als bisher. Warum?

2025-02-04T09:52:56+01:0004.02.2025||

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil festgestellt, dass die bisherige Bemessung der Grundsteuer nicht verfassungsgemäß war, daher wurde eine Neuregelung der Grundsteuer erforderlich. Dabei kann es teilweise zu deutlichen „Belastungsverschiebungen“ im Vergleich zu der bisherigen Rechtslage sowie zwischen den einzelnen Nutzungen und örtlichen Lagen der Grundstücke. Deshalb gibt es Grundstücke, für die ab dem Jahr [...]

4 02, 2025

Ich habe für mein Wohngebäude/meine Wohnung keine Ermäßigung bei der Steuermesszahl erhalten. Warum?

2025-02-04T10:50:00+01:0004.02.2025||

Eventuell haben Sie die Ermäßigung für die Wohnung/Wohngebäude in der Grundsteuererklärung nicht angekreuzt. Oder: Die Ermäßigung setzt einen Antrag voraus. Der Antrag kann in schriftlicher oder telefonischer Form beim Finanzamt gestellt werden. Haben Sie die Grundsteuererklärung nicht rechtzeitig abgegeben und musste das Finanzamt deshalb schätzen, wurde mangels Antrag keine Ermäßigung gewährt. Bitte klären Sie das mit [...]