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Grundsteuer

4 02, 2025

Wie wird der Steuermessbetrag berechnet?

2025-02-04T10:51:31+01:0004.02.2025||

Der Messbetrag errechnet sich aus dem Produkt von Grundsteuerwert und gesetzlich vorgegebener Steuermesszahl. Die Steuermesszahl beträgt grundsätzlich 1,3 Promille. Begünstigt wird auf Antrag beispielsweise die überwiegende Wohnnutzung eines Grundstücks (wirtschaftliche Einheit). Bei dieser Nutzung wird die Steuermesszahl um 30 Prozent verringert. Der Antrag kann in schriftlicher oder telefonischer Form beim Finanzamt gestellt werden. Zuständigkeit: Finanzamt [...]

4 02, 2025

(Landwirt:) Warum wird das gesamte Grundstück, auf dem das Wohnhaus steht, zur Grundsteuer B gerechnet?

2025-02-04T10:51:54+01:0004.02.2025||

Eventuell haben Sie die Abgrenzung für die Wohnung/Wohngebäude (s.g. „Wohnteil“) in der Grundsteuererklärung nicht vorgenommen. Oder: Wenn Sie die Grundsteuererklärung nicht abgegeben haben, fehlte eine Abgrenzung. Das Finanzamt hat dann in der Schätzung das gesamte Grundstück zugrunde gelegt. Bitte klären Sie das mit dem zuständigen Finanzamt. Zuständigkeit: Finanzamt Tuttlingen Postfach 180 78502 Tuttlingen Telefonnummer 07461 98-0

4 02, 2025

(Landwirt) Ich muss jetzt für mein Haus und meinen landwirtschaftlichen Betrieb zusammen mehr als bisher zahlen, als mein Haus noch zum landwirtschaftlichen Betrieb gehört hat. Warum?

2025-02-04T10:52:16+01:0004.02.2025||

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil festgestellt, dass die bisherige Verteilung der Grundsteuer nicht verfassungsgemäß ist. Daher wurde eine Neuregelung der Grundsteuer erforderlich. Dabei kann es teilweise zu deutlichen „Belastungsverschiebungen“ im Vergleich zu der bisherigen Rechtslage sowie zwischen den einzelnen Nutzungen und örtlichen Lagen der Grundstücke kommen. Deshalb gibt es Grundstücke, für die ab dem [...]

4 02, 2025

(Landwirt) Warum gehört mein Haus jetzt zur Grundsteuer B und nicht mehr zum Landwirtschaftlichen Betrieb?

2025-02-04T10:52:43+01:0004.02.2025||

Sowohl das neue Bundesmodell als auch das Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) regeln, dass die Wohnungen/Wohnhäuser der Landwirte (s.g. „Wohnteil“) wie die Wohnungen/Wohngebäude von Nicht-Landwirten der Grundsteuer B unterliegen. Die Kommune hat hierauf keinen Einfluss. Zuständigkeit: Finanzamt Tuttlingen Postfach 180 78502 Tuttlingen Telefonnummer 07461 98-0

4 02, 2025

Warum werden die Gebäude nicht mehr mitbewertet?

2025-02-04T10:53:07+01:0004.02.2025||

Der Landesgesetzgeber in Baden-Württemberg hat sich dafür entschieden, im Rahmen der Grundsteuer B nur auf den Bodenwert (Bodenrichtwert x Grundstücksfläche) abzustellen. Der Wert des Gebäudes spielt im neuen Grundsteuermodell von Baden-Württemberg keine Rolle. Zuständigkeit: Finanzamt Tuttlingen Postfach 180 78502 Tuttlingen Telefonnummer 07461 98-0

4 02, 2025

Was muss ich tun, damit für mein Grundstück ein geringerer Bodenwert zugrunde gelegt wird?

2025-02-04T10:53:57+01:0004.02.2025||

Ein anderer Wert des Grundstücks kann auf Antrag angesetzt werden, wenn der durch ein qualifiziertes Gutachten nachgewiesene, tatsächliche Wert des Grund und Bodens zum Zeitpunkt 01.01.2022 mehr als 30 Prozent von dem in § 38 Abs. 1 oder 3 Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) genannten Wert, der Ihnen vom Finanzamt im Grundsteuerwertbescheid mitgeteilt wurde, abweicht. Dazu müssen Sie [...]

4 02, 2025

Ist der Bodenrichtwert der Marktwert meines Grundstücks?

2025-02-04T10:54:16+01:0004.02.2025||

Der Bodenrichtwert bezieht sich immer auf ein fiktives unbebautes Grundstück mit definierten Merkmalen (z.B. Art und Maß der Bebauung). Dieses fiktive Grundstück wird als Bodenrichtwertgrundstück bezeichnet. Die Merkmale des Bodenrichtwertgrundstücks sollen typisch für die Zone sein. Innerhalb einer Zone können die Merkmale zwischen den tatsächlich vorhandenen Grundstücken und dem Bodenrichtwertgrundstück somit abweichen. Lagebedingte Wertunterschiede dürfen [...]

4 02, 2025

Warum ist für meine Gartenfläche derselbe Bodenrichtwert wie für den Rest des Grundstücks angesetzt?

2025-02-04T10:54:35+01:0004.02.2025||

Alleine die Nutzung als Gartenfläche sagt noch nichts darüber aus, inwieweit die Fläche Bauland ist. In bebauten Gebieten zählen i.d.R. auch nicht bebaubare Grundstücksflächen (z.B. Ziergärten bei Einfamilienhausgrundstücken) zum Bauland. Die Größe der nicht bebaubaren, aber zum Bauland zählenden Grundstücksfläche hat regelmäßig Einfluss auf das Maß der Bebauung. Hinzu kommt, dass der Bodenwert für Bodenrichtwertzonen [...]

4 02, 2025

Wer hat den Bodenrichtwert festgelegt?

2025-02-04T09:18:17+01:0004.02.2025||

Die Bodenrichtwerte wurden vom Gutachterausschuss als unabhängiges Gremium auf den für die Bewertung relevanten Stichtag 01.01.2022 festgestellt. Der Gutachterausschuss des „Südlichen Landkreises Tuttlingen“ ist ein selbständiges und unabhängiges Gremium, dessen Mitglieder Erfahrungen im örtlichen Grundstücksmarkt haben. Ein Verzeichnis der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg mit den jeweiligen Kontaktdaten finden Sie unter: https://www.zgg-bw.de/Gutachterausschuesse/Verzeichnis-gemaess-Gutachterausschussverordnung/ Zuständigkeit: Gutachterausschuss „Südlicher Landkreis Tuttlingen“