Die Landtagswahl in Baden-Württemberg findet am 8. März 2026 statt. Die Wahllokale sind an diesem Tag von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.
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Zum ersten Mal dürfen auch Jugendliche ab 16 Jahren wählen. Wählen darf, wer
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
- mindestens 16 Jahre alt ist und
- seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg gemeldet ist.
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Erst- und Zweitstimme
Bei der Landtagswahl 2026 hat jede wahlberechtigte Person zwei Stimmen:
- Erststimme:
Damit wählen Sie eine Kandidatin oder einen Kandidaten aus Ihrem Wahlkreis. In jedem der 70 Wahlkreise zieht die Person mit den meisten Erststimmen direkt in den Landtag ein. - Zweitstimme:
Mit dieser Stimme wählen Sie eine Partei. Die Zweitstimmen entscheiden darüber, wie viele Sitze die Parteien insgesamt im Landtag erhalten. Berücksichtigt werden nur Parteien, die mindestens 5 % der gültigen Zweitstimmen im Land erreichen.
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Wahlbenachrichtigung und Briefwahl
Die Wahlbenachrichtigung wird Ihnen spätestens bis 15. Februar 2026 zugeschickt.
Wenn Sie per Briefwahl abstimmen möchten, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Das ist auf verschiedenen Wegen möglich:
- mit dem Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung,
- persönlich,
- schriftlich (per Brief, E-Mail oder Fax) oder
- online.
Eine Beantragung per Telefon ist nicht möglich.
Bei schriftlichen Anträgen müssen Name, Geburtsdatum und Adresse angegeben werden.
Postalische Anträge senden Sie bitte an:
Stadtverwaltung Mühlheim, Hauptstraße 18, 78570 Mühlheim an der Donau
Der Wahlschein kann bis Freitag, 6. März 2026, 15:00 Uhr beantragt werden. Bei einer plötzlichen Erkrankung ist eine Beantragung noch bis zum Wahltag um 15:00 Uhr möglich.
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Weitere Informationen hierzu werden wir kurz vor der Wahl nochmals auf unserer Homepage veröffentlichen.
Ihr Wahlamt
