Die Landtagswahl in Baden-Württemberg findet am 8. März 2026 statt. Die Wahllokale sind an diesem Tag von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.

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Zum ersten Mal dürfen auch Jugendliche ab 16 Jahren wählen. Wählen darf, wer

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
  • mindestens 16 Jahre alt ist und
  • seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg gemeldet ist.

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Erst- und Zweitstimme

Bei der Landtagswahl 2026 hat jede wahlberechtigte Person zwei Stimmen:

  • Erststimme:
    Damit wählen Sie eine Kandidatin oder einen Kandidaten aus Ihrem Wahlkreis. In jedem der 70 Wahlkreise zieht die Person mit den meisten Erststimmen direkt in den Landtag ein.
  • Zweitstimme:
    Mit dieser Stimme wählen Sie eine Partei. Die Zweitstimmen entscheiden darüber, wie viele Sitze die Parteien insgesamt im Landtag erhalten. Berücksichtigt werden nur Parteien, die mindestens 5 % der gültigen Zweitstimmen im Land erreichen.

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Wahlbenachrichtigung und Briefwahl

Die Wahlbenachrichtigung wird Ihnen spätestens bis 15. Februar 2026 zugeschickt.

Wenn Sie per Briefwahl abstimmen möchten, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Das ist auf verschiedenen Wegen möglich:

  • mit dem Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung,
  • persönlich,
  • schriftlich (per Brief, E-Mail oder Fax) oder
  • online.

Eine Beantragung per Telefon ist nicht möglich.

Bei schriftlichen Anträgen müssen Name, Geburtsdatum und Adresse angegeben werden.

Postalische Anträge senden Sie bitte an:

Stadtverwaltung Mühlheim, Hauptstraße 18, 78570 Mühlheim an der Donau

Der Wahlschein kann bis Freitag, 6. März 2026, 15:00 Uhr beantragt werden. Bei einer plötzlichen Erkrankung ist eine Beantragung noch bis zum Wahltag um 15:00 Uhr möglich.

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Weitere Informationen hierzu werden wir kurz vor der Wahl nochmals auf unserer Homepage veröffentlichen.

Ihr Wahlamt