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Bauhof

Bauhof Mühlheim

Bauhofleiter: René Kantwerk

Friedhöfe

Mühlheim, Altstadt

Stetten, Strohschochen

Kläranlage

Im Jahr 1985 konnte Mühlheim eine neue Kläranlage am rechten Donauufer flussabwärts in Betrieb nehmen. Am Standort der bisherigen Kläranlage wurde ein erstes Regenüberlaufbecken mit einem Volumen von 372 m³ erbaut. Die neue Kläranlage war zunächst auf 4.500 Einwohnerwerte (EW) ausgelegt.

Im Jahr 1988 wurde die simultane aerobe Schlammstabilisierung  um eine Fällungsstufe zur chemischen Phosphorentnahme ergänzt.

Am 08. Januar 1994 erfolgte der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Mühlheim und der Gemeinde Mahlstetten über den Abwasseranschluss der Gemeinde Mahlstetten an die Mühlheimer Kläranlage. Nach Fertigstellung des Zuleitungskanals erfolgte der Anschluss dann im Jahre 1996.

Im Jahr 2001 erfolgte eine Ertüchtigung der Kläranlage. Die Kapazität der Klärwerkstechnik konnte so auf 7.750 Einwohnerwerte erhöht werden.

Im selben Jahr fanden Gespräche über einen Abwasseranschluss der Nachbargemeinde Kolbingen statt.  Wie bereits beim Anschluss der Gemeinde Mahlstetten zeigte die Wirtschaftlichkeitsberechnungen dass sich Neubau einer eigenen Kläranlage oder Anschluss an die Kläranlage Mühlheim ungefähr die Waage halten.  Die Entscheidung der Gemeinde Kolbingen, an die Kläranlage Mühlheim anzuschließen, ist auch ein wichter Beitrag des Umweltschutzes.

Im Jahr 2004 erstellt die Gemeinde Kolbingen ein zusätzliches Nachklärbecken sowie die elektrotechnische Anbindung des Regenüberlaufbeckens.

Am 21.12.2004 fand die Gründungsversammlung des Abwasserzweckverbandes Donautal – Heuberg statt.

Im Jahr 2005 folgen die elektrotechnische Anbindung der weiteren Regenüberlaufbecken sowie der Einbau eine UV-Anlage im Auslaufbauwerk zur Donau.

Polizei

Wasserversorgung

Die Stadt Mühlheim samt Stadtteil Stetten wird mit Trinkwasser aus zwei Quellen im Lippachtal versorgt. Es handelt sich hierbei um Fassungen, welche höher angelegt sind als die später beschriebenen Hochbehälter. Im einzelnen sind dies:

Grundwasserfassung WaltersteinWsp. 707,97m + NN (MM)
Wsp 704,00m + NN (Einlaufseiher)
BrunnadernquelleWsp. 705,73m + NN
Letztere wurde bereits in den Jahren 1898 – 1899 erstellt und im Jahr 1996 saniert. Seit einigen Jahren wird die Brunnaderquelle nicht mehr genutzt, da das Wasserdargebot der Waltersteinquelle ausreichend ist und die Quellschüttung zudem konstanter. Das Quellwasser fließt in natürlichem Gefälle durch getrennte Rohrleitungen DN 250 bzw. DN 125 zu einem Schiebergebäude, in dem auch die Entkeimungsanlage untergebracht ist. Von hier verzweigen die Leitungen wie folgt:<

DN 125 zum Hochbehälter Kitzenbühl250 m³ Wsp. = 694,00 m + NN
DN 150 zum Hochbehälter Galgenberg700 m³ Wsp. = 696,75 m + NN
DN 125/150 zum Hochbehälter Ettenberg400 m³ Wsp. = 698,00 m + NN

Das Trinkwasser wird mittels regelmäßiger Probeentnahmen durch das Institut Dr. Jäger, Tübingen untersucht.

Gem. § 8 des Gesetzes über Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Waschmittelgesetz) vom 05.03.1987 geben wir hiermit die Wasserhärte der öffentlichen Trinkwasserversorgung der Stadt Mühlheim bekannt. Es handelt sich hierbei um die neuesten Ergebnisse.

Das Wasser hat eine Gesamthärte von 2,33 mmol/l (13,1 Grad dH) und ist in den Härtebereich mittel, der den Bereich von 1,5 mmol/l bis 2,5 mmol/l (8,4 °dh bis 14,0 °dh) abdeckt, einzuordnen.

Hinsichtlich der Eignung metallischer Werkstoffe bezogen auf die Beeinflussung der Trinkwasserqualität, die gemäß § 21 der TrinkwV 2001) bekannt gegeben werden muss, gilt für Hausinstallationen nach DIN 50930-6 die folgende Tabelle:

Werkstoff
ph-Wert
Base- kapazität bis ph 8,2 (mmol/l)
Säure- kapazität bis ph 4,3 (mmol/l)
Calcium (mmol/l)
Sauer- stoff (mg/l)
TOC mg/l
unlegierter, niedriglegierter Stahl
≥ 7
≥ 2
≥ 5 oder ≥ 20 mg/l
≥ 3
feuerverzinkter Stahl
≥ 0,5
≥ 1
nichtrostender Stahl
6,5 – 9,5
Kupfer
7,0 -7,4
≥ 1,5
≥ 7,4
verzinntes Kupfer
6,5 – 9,5

Wertstoffhof

Die Abfallbeseitigung und -verwertung in Baden-Württemberg ist Aufgabe der Stadt- und Landkreise, die für ihr Gebiet jeweils unterschiedliche Regelungen getroffen haben.

Unterschieden werden muss zwischen Müll aus privaten Haushalten und gewerblichem Müll. Für viele Müllarten gelten gesondere Bestimmungen (Altpapier, Glas, Batterien, Elektrogeräte, Altmaterial, Schrott)

Über das System und die einzelnen Bestimmungen können Sie sich auf den Internetseiten der Abfallbehörde näher informieren. Dazu gehören Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (Größe und Bestellung), Abfallkalender und Abfallarten.

Kreiswertstoffhof

Auskunft und Beratung

Öffnungszeiten

Mittwoch15:00 Uhr – 19:00 Uhr
Freitag15:00 Uhr – 19:00 Uhr
Samstag14:00 Uhr – 17:00 Uhr
Mittwoch15:00 Uhr – 18:00 Uhr
Samstag14:00 Uhr – 17:00 Uhr

Erddeponie Neuhausen

Montag – Donnerstag07:30 Uhr – 17:00 Uhr
Freitag07:30 Uhr – 16:00 Uhr

Es gilt:

Kleinstmengen bis zu 500 m³:
Vor Anlieferung muss eine vereinfachte Erklärung über die Herkunft und Unbedenklichkeit von Bodenaushub ausgefüllt und durch die Stadtverwaltung bestätigt werden.

Über 500 m³:
eine Analyse (Parameter gem. VWV Boden Tabelle 6-1) die bestätigt, dass der angelieferte Bodenaushub den Deponie-Zulassungsbedingungen entspricht.

Das Formular kann unter folgendem Link abgerufen werden.