Politik
Bürgermeister
Jörg Kaltenbach ist Diplom Verwaltungswirt. Der gelernte Verwaltungsfachmann ist seit 1. Dezember 2005 Bürgermeister der Stdt Mühlheim. In dieser Funktion ist er auch Vorsitzender des Abwasserzweckverbandes Donautal-Heuberg. Zusätzlich ist er Mitglied des Kreistags seit dem Jahr 2009 und gehört dem Ausschuss „Bildung, Jugend und Sport“ des Gemeindetags Baden-Württemberg an. Seit November 2024 ist er zudem Vorsitzender des Gemeindeverwaltungsverbandes Donautal-Heuberg. Er ist verheiratet. Zusammen mit seiner Frau Nora haben die beiden drei Kinder. Ehrenamtlich engagiert ist er als Vorsitzender der DRK-Ortsgruppe, im Vorstand des Naturparkvereins Obere Donau sowie als Kreisvorsitzender des Verbandes der Verwaltungsbeamten.
Gemeinderat
Zusammensetzung des Gemeinderates nach der Wahl am 09. Juni 2024
Bürgerliste
| Lukas Buschle | Projektingenieur |
| Mario Heinrich | Polizeibeamter |
| Niklas Kiehne | Projektingenieur |
| Rainer Langeneck | Polizeibeamter |
| Simone Langeneck | Sekretärin |
| Reiner Milkau | Zimmermeister |
| Marc Pistor | Chirurgiemechaniker |
| Martina Schänzel | Bankkauffrau |
| Jasmin Schilling-Buschle | Mitarbeiterin Qualitätssicherung |
| Maria-Lena Weiss | Rechtsanwältin |
| Maximilian Waizenegger | Wirtschaftsingenieur |
SDP und Unabhängige
| Thomas Berchtold | Landwirt |
| Antje Starke | Krankenschwester |
| Oliver Teufel | Techniker |
Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Stadt. Es sind 14 Mitglieder zu wählen, wobei 4 Vertreter aus dem Ortsteil Stetten über die unechte Teilortswahl in das Gremium gewählt werden. Seine Mitglieder (die Stadträte bzw. Stadträtinnen) sind ehrenamtlich tätig. Vorsitzender des Gemeinderats ist kraft Amtes Bürgermeister Jörg Kaltenbach. Derzeit besteht der Gemeinderat aus 14 Mitgliedern und dem Bürgermeister.
Die Zusammensetzung des Gemeinderats richtet sich nach dem Ergebnis der alle fünf Jahre stattfindenden Kommunalwahlen. Wahlberechtigt sind Einwohner der Stadt (Deutsche und EU-Bürger), die mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten in Mühlheim wohnen.
Die Sitzungen des Gemeinderats sind grundsätzlich öffentlich. Sie finden in der Regel alle drei Wochen dienstags um 19:00 Uhr im Ratssaal des Vorderen Schlosses statt. Die Bekanntmachung der Tagesordnung, genauer Uhrzeit und des Tagungsortes erfolgt über das Mitteilungsblatt „donnerstags“. In der Regel findet an den Sitzungstagen ab 17:30 Uhr die Sitzung des Bauausschusses statt. Auch hier erfolgt die Bekanntmachung der Tagesordnung über das Mitteilungsblatt.
Im Ortsteil Stetten wählen die Bürgerinnen und Bürger neben dem Gemeinderat auch noch einen Ortschaftsrat. Dieser berät oder beschließt über Angelegenheiten, die den Ortsteil ausschließlich oder in besonderem Maß betreffen. Den Vorsitz im Ortschaftsrat führt der Ortsvorsteher, der auf Vorschlag des Ortschaftsrats vom Gemeinderat gewählt wird und ständiger Vertreter des Bürgermeisters im Ortsteil ist.
Ortschaftsrat
Zusammensetzung des Ortschaftsrates nach der Wahl am 09. Juni 2024
Bürgerliste Stetten
| Emil Buschle | Erster Bürgermeister a.D. und Ortsvorsteher |
| Thomas Buschle | Bezirksleiter Schienenverkehr |
| Sarah Fritzsch | Fachwirtin für Sozialwesen |
| Jens Höpfl | Metallbauer |
| Niklas Kiehne | Projektingenieur |
| Jasmin Schilling-Buschle | Mitarbeiterin Qualitätssicherung |
| Maximilian Waizenegger | Wirtschaftsingenieur |
SDP und Unabhängige
| Oliver Teufel | Techniker |
Ratsinformationssystem
Mit der Möglichkeit, sich rund um die Uhr online über die Kommunalpolitik in Mühlheim und Stetten informieren zu können, werden demokratische Prozesse und Entscheidungsfindungen transparenter.
Mit dem Ratsinformationssystems sind die Sitzungstermine der Gremien inklusive Tagesordnung abrufbar. Sitzungsvorlagen und auch die Protokolle können online abgerufen werden. Auch vergangene Sitzungen und Sitzungsinhalte können recherchiert werden. Daneben wird auch ein Überblick über die Mitglieder der Gremien geboten sowie Satzungen zum Abruf stehen hier zur Verfügung.
Nichtöffentliche Information stehen aber selbstverständlich nur den Mitgliedern der Gremien in einem passwortgeschützten Bereich zur Verfügung.
Wahlen
Zusammengefasste Informationen haben wir Ihnen als pdf-Datei zusammengestellt. Informationen zu den einzelnen Kommunalwahlen (Kreistag, Gemeinderat, Ortschaftsrat) und zu den Europawahlen finden Sie in dieser Rubrik aufbereitet. Auch die Möglichkeit der Briefwahl erläutern wir, zudem können Sie auch Ihre Briefwahlunterlagen direkt im Internet anfordern.
Das Wahlrecht der Staatsbürger, ihre Wahlberechtigung, ist eine der tragenden Säulen der Demokratie. Das Recht auf freie Wahlen soll sicherstellen, dass die Souveränität des Volkes gewahrt bleibt. Das Wahlrecht gehört zu den politischen Rechten. Man unterscheidet aktives und passives Wahlrecht: Menschen mit aktivem Wahlrecht dürfen wählen, Menschen mit passivem Wahlrecht dürfen kandidieren und gewählt werden. Bei öffentlichen Wahlen in heutigen Demokratien hat meist derselbe Personenkreis beide Rechte.Das aktive Wahlrecht ist das Recht eines Wahlberechtigten, bei einer Wahl zu wählen. Wählen darf, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Bürger demokratisch regierte Staaten haben das Recht, bis einige Tage vor der Wahl in dieses Einblick zu nehmen.
Die Wahlen zu allen Volksvertretungen sind allgemein (jeder deutsche Staatsangehörige, der über 18 Jahre ist, kann wählen), unmittelbar (jede Stimme wird direkt dem Bewerber gegeben), frei (kein Wähler wird überwacht; kein Wahlzwang), gleich (jede Stimme zählt gleich viel) und geheim (es darf nicht bekannt werden, wem der Wähler seine Stimme gegeben hat). Wahlberechtigt ist jeder Deutsche, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, sowie im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist, welche nur bei schweren Straftaten als Teil eines Gerichtsurteiles entzogen werden können. Bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen können auch im Ausland lebende Deutsche an der Wahl teilnehmen. Deutsche, die außerhalb eines Mitgliedstaates des Europarates leben, können an der Bundestagswahl teilnehmen, wenn sie seit dem 23. Mai 1949 mindestens drei Monate lang ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland oder der Deutschen Demokratischen Republik gelebt haben. Frühere Einschränkungen des Wahlrechts zur Teilnahme an den Bundestagswahlen wurden 2008 aufgehoben. Bei Europa- und Kommunalwahlen sind auch EU-Angehörige wahlberechtigt. In einigen Bundesländern liegt das Wahlalter bei den kommunalen Wahlen bei sechzehn Jahren.
Bei den Reichstagswahlen am 19. Januar 1919 konnten Frauen in Deutschland erstmals wählen.
In der Bundesrepublik besteht die Möglichkeit, an folgenden politischen Wahlen teilzunehmen:
- zum Bundestag (Wahlperiode vier Jahre)
- zum Europaparlament (Wahlperiode fünf Jahre)
- zum Landtag (Wahlperioden meist fünf Jahre)
- zum Kreistag, (Wahlperiode fünf Jahre)
- zum Stadtrat bzw. Gemeinderat und Ortschaftsrat (Wahlperiode fünf Jahre)
- der Wahl des Bürgermeisters (Wahlperiode acht Jahren)