Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung

Die Stadt Mühlheim a.d.D. lädt hiermit die Jagdgenossen des gemeinschaftlichen

Jagdbezirks Mühlheim a.d.D. zur Jagdgenossenschaftsversammlung am

 

                             3. November 2026, 18:00 Uhr

 

in das Nebenzimmer des Gasthauses „Krone“, Tuttlinger Straße 1, Mühlheim a.d.D., ein.

(eine persönliche Einladung erfolgt nicht)

 

Tagesordnung:

  1. Beratung und Beschlussfassung über die erneute Übertragung der Verwaltung auf den Gemeinderat für 6 Jahre gemäß § 15 Abs. 7 i. V. m. § 17 Abs. 4 JWMG
  1. Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung der Jagdgenossenschaft
  1. Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages

 

Die Versammlung der Jagdgenossenschaft ist nichtöffentlich.

Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen) sind alle Eigentümer der im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Mühlheim a.d.D. gelegenen Grundstücke. Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd ruht oder aus sonstigen Gründen nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an.

Die Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundflächen gemäß § 15 Abs. 5 JWMG. Stimmenthaltungen werden als Ablehnung gezählt. Miteigentümer oder Gesamtheitseigentümer können ihr Stimmrecht als Jagdgenossen nur einheitlich ausüben; die nicht einheitlich abgegebenen Stimmen werden nicht gezählt. Jeder Jagdgenosse kann sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter ausüben.

Sind für Grundflächen mehrere Eigentümer im Grundbuch eingetragen, sind, sofern sie bei der Versammlung nicht alle anwesend sind, Vollmachten vorzulegen. Dies gilt auch bei Eheleuten. Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme. Sollten Sie innerhalb des letzten Jahres Flurstücke erworben oder geerbt haben oder sich die Eigentumsverhältnisse/Miteigentümer geändert haben bringen Sie bitte einen geeigneten Nachweis mit (z.B. Grundbuchauszug, Kaufvertrag, Erbschein).

Wir bitten die Versammlungsteilnehmer um rechtzeitiges Erscheinen. Bitte halten Sie ihren Personalausweis und ggf. Bevollmächtigungen bereit, damit die erforderlichen Feststellungen bezüglich der Teilnahme- und Stimmberechtigung getroffen werden können.

Für weitere Informationen zur Versammlung der Jagdgenossenschaft steht Ihnen Herr Gebhard Läufer, Tel. 07463/9940-14 zur Verfügung.

Der Entwurf der Neufassung der Satzung können in folgendem Link eingesehen werden:

 

Jagdgenossenschaftssatzung_2026

 

Mühlheim a.d.D., 12.10.2026

gez.

Jörg Kaltenbach, Bürgermeister