Zum Schutz der Natur und zur Vermeidung von gefährlichen Waldbränden trifft das Kreisforstamt Tuttlingen notwendige Sicherheitsvorkehrungen: Aufgrund der weiterhin vorherrschenden Trockenheit wird die Allgemeinverfügung zur Sperrung der Grill- und Feuerstellen im Wald im Landkreis Tuttlingen um 15 Tage bis zum 15. September verlängert.
Zwar sind die Temperaturen inzwischen moderater, die bisherigen Niederschläge reichen jedoch nicht aus, um die Trockenheit nachhaltig zu entschärfen. Zudem fielen die Niederschlagsmengen regional sehr unterschiedlich aus. Sollte es vorzeitig zu einer deutlichen Durchfeuchtung der Böden und einer damit verbundenen merklichen Minderung des Brandpotenzials kommen, kann das Verbot vorzeitig aufgehoben werden.
Das Feuermachen bleibt damit weiterhin auf allen offiziellen Feuerstellen innerhalb des Waldes sowie im Umkreis von bis zu 100 Metern zum Waldrand untersagt.
Die meisten Waldbrände entstehen durch Fahrlässigkeit beim Umgang mit Feuer im Wald oder in der Nähe von Wald und sind durchaus vermeidbar. Mit dem richtigen Verhalten lassen sich solche Szenarien jedoch verhindern.
Über die Sperrung der offiziellen Feuerstellen hinaus bittet das Kreisforstamt die Bevölkerung daher weiterhin dringend um die Einhaltung folgender Sicherheits- und Verhaltensregeln:
- Keine Grillgeräte und offenes Feuer: Auch mitgebrachte Grillgeräte sowie jegliche Form offenen Feuers (z. B. Fackeln) sind im Wald und innerhalb von 100 Metern zum Waldrand verboten.
- Rauchverbot beachten: Vom 1. März bis zum 31. Oktober gilt im Wald ein generelles Rauchverbot. Brennende Zigaretten dürfen keinesfalls aus Fahrzeugen geworfen werden.
- Nur auf ausgewiesenen Parkflächen parken: Heiße Fahrzeugteile können trockenes Gras oder Laub entzünden.
- Müll wieder mitnehmen: Glasflaschen und Scherben können wie Brenngläser wirken und Brände verursachen. Glasflaschen und Scherben müssen daher wieder mitgenommen werden.
- Keine Wald- oder Gartenabfälle verbrennen: Das Verbrennen von Reisig und Ästen ist derzeit ebenfalls untersagt.
- Brände sofort melden: Im Brandfall unverzüglich die Feuerwehr über den Notruf 112 alarmieren.
Das Kreisforstamt bittet alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher um besondere Vorsicht und Rücksichtnahme. Durch verantwortungsbewusstes Verhalten kann jeder dazu beitragen, Waldbrände zu vermeiden und den Wald als wichtigen Lebensraum zu schützen.
Die Allgemeinverfügung kann auf der Homepage des Landkreises Tuttlingen unter www.landkreis-tuttlingen.de/Bekanntmachungen eingesehen werden. Verstöße gegen die Allgemeinverfügung können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.