In der gemeinsamen Sitzung des Gemeinde- und Ortschaftsrates in der vergangenen Woche haben sich beide Gremien intensiv mit der neuen Friedhofssatzung befasst. Der neuen Satzung liegt eine von der Kommunalberatung Heyder und Partner erarbeite Gebührenkalkulation zu Grunde. Die Überarbeitung der Satzung und Neukalkulation wurde notwendig, da auf dem Mühlheimer Friedhof im Frühjahr dieses Jahres neue Grabfelder mit zum Teil neuen Bestattungsformen angelegt worden sind. Auch das im Laufe der Jahre sich stark verändernde Bestattungsverhalten hin zu immer mehr Urnenbestattungen und immer weniger Erdbestattungen machten eine Neukalkulation erforderlich

 

Letztmals wurden die Friedhofsgebühren im Jahr 2018 neu festgesetzt. Somit waren diese über sieben Jahre lang konstant. Lediglich die Bestattungsgebühren, sprich die Kosten für das Öffnen und Schließen der Gräber durch externe Dienstleister, wurden im Laufe der Jahre angepasst. Fünf Prozent der anfallenden Kosten dürfen aus rechtlichen Gründen gar nicht umgelegt werden. Dies vor dem Hintergrund, dass Friedhöfe weit mehr als Orte für eine würdevolle letzte Ruhestätte sind. Sie sind auch soziale Orte und dienen als Treffpunkt für die Trauernden und Angehörigen. Zudem haben viele Friedhöfe, so auch in Mühlheim und Stetten, den Charakter einer Grünanlage bzw. eines kleinen Parks.

 

Die Gebührensätze gelten für beide Friedhöfe in unserer Stadt einheitlich, sprich sind gleich hoch. Gemeinde- und Ortschaftsrat sprachen sich dafür aus, den Kostendeckungsgrad für Grabnutzungen von bisher 92 % auf 95 % zu erhöhen. Im Gegenzug werden die Gebühren bis einschließlich dem Jahr 2030 nicht zu erhöht. Bei inflationsbedingt steigenden Kosten sinkt folglich der jährliche Kostendeckungsgrad Jahr für Jahr. Zudem wurde vereinbart, dass die Bestattungsgebühren, sprich die Kosten für die externen Dienstleister, jeweils 1:1 bei entsprechenden Erhöhungen weitergegeben werden. Die neue Satzung ist in vollständiger Länge unter den „Amtlichen Bekanntmachungen“ sowie hier im Anschluss veröffentlicht.

 

Friedhofssatzung, bitte Link öffnen:

Friedhofssatzung der Stadt Mühlheim an der Donau vom 11.11.2025