Große Chance für die Stadtentwicklung: Sanierungsgebiet „Vorstadt/Griesweg“

Im März 2026 wurde unsere Stadt mit dem Gebiet „Vorstadt/Griesweg“ in das Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ aufgenommen. Der Förderzeitraum läuft bis zum 30. April 2035. Das gesamte beantragte Fördervolumen über diesen Zeitraum beträgt 6,41 Mio. Euro.

Es ist mehr als erfreulich, dass es nach der Erstberatung im Gemeinderat im September 2024 in weniger als zwei Jahren im engen Austausch mit der Bevölkerung gelungen ist,  ein Konzept für das rund 14 Hektar große Sanierungsgebiet zu erarbeiten, den notwendigen Antrag zu stellen und in die Förderkulisse aufgenommen zu werden.

Somit besteht die konkrete Möglichkeit mit kraftvoller finanzieller Unterstützung des Bundes und des Landes sowie mit der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung als kompetente Partnerin an unserer Seite dieses zentral gelegene Gebiet in der Vorstadt mit einem Siedlungsschwerpunkt in den 1950 ´er und 1960 ´er Jahren umfassend baulich und energetisch zu modernisieren. Dies betrifft sowohl den privaten Gebäudebestand als auch die öffentlichen Gebäude bzw. Erschließungsräume.

Damit der Gemeinderat und die Stadtverwaltung die Stärken und Herausforderungen des Quartiers möglichst genau einschätzen und die richtigen Schwerpunkte für die Sanierung setzen können, werden derzeit so genannte „Vorbereitende Untersuchungen nach dem Baugesetzbuch“ durchgeführt. Die Erfahrungen und das Wissen der Eigentümerinnen und Eigentümer sind im Rahmen der Untersuchungen unverzichtbar. Diese erhalten ein Schreiben sowie einen Fragebogen. Bis zum 20. Juli sollte dieser ausgefüllt sein.

Die Auswertung der Fragebögen sowie die weiteren Bausteine für die vorbereitenden Untersuchungen werden bis im Laufe des Herbstes abgeschlossen sein. Dann wird eine erneute Beratung im Gemeinderat stattfinden. Für die privaten Eigentümer eröffnet die Ausweisung als Sanierungsgebiet die Möglichkeit, bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen von steuerlichen Sonderabschreibungsmöglichkeiten und gegebenenfalls Zuschüssen zu profitieren. Auch hier gibt es nähere Informationen ab dem Herbst diesen Jahres. Unabhängig hiervon können Eigentümerinnen und Eigentümer bereits bei der Fragebogenaktion angeben, dass sie einen unverbindlichen Beratungstermin über die Fördermöglichkeiten wünschen. Kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung erläutern diese im persönlichen Gespräch.

 

Das Informationsblatt und weitere Infors  finden Sie hier:

Informationsblatt

Gesamtstädtisches Entwicklungskonzept und Gebietsbezogenes integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept

 

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